Mehrwertsteuer wird für Leistungsempfänger im Inland und für Nichtunternehmer im EU-Ausland in Anrechnung gebracht. Nach § 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer im EU-Ausland mit europäischer EU-Umsatzsteuer-ID oder ein Leistungsempfänger im Nicht-EU-Ausland selbst für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich (Reverse-Charge-Verfahren), im einzelnen:
Privatpersonen aus der EU
und andere Personen, die von der Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit sind, bzw. Personen, die sich auf anderen Wegen die gezahlte deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen können, nutzen zur Bezahlung die Optionen "Bezahlung per Kreditkarte" oder "Bezahlung per Vorausrechnung".
Firmen-Bestellungen aus der EU
Wenn Sie Inhaber einer EU-Umsatzsteuer-ID sind und innerhalb der EU residieren, bestellen Sie hier unter Angabe Ihrer ID: "Bezahlung per Vorausrechnung - Nur für Bestellungen mit einer UID der EU!". Dabei wird die Mehrwertsteuer in Abzug gebracht.
Ihre EU-Umsatzsteuer-ID wird in Realtime verifiziert. Taucht dabei ein Fehler auf, fragen Sie nicht uns, sondern Ihre Finanzbehörde.
Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland (Drittlandsgebiete)
Bestellungen z. B. aus den USA, der Schweiz oder Australien können unter nachfolgenden Voraussetzungen mehrwertsteuerfrei ausgeliefert werden:
1. Die Bestellung erfolgt ausschließlich per Briefpost, nicht per Fax, E-Mail oder über den Online-Shop.
2. Bestell- und Lieferanschrift sind identisch und liegen weder in Deutschland noch in den EU-Mitgliedsstaaten.
3. Es werden ausschließlich dingliche Artikel (z. B. Bücher) bestellt, für die ein Ausfuhrnachweis als materiell-rechtliche Voraussetzung zum Mehrwertsteuerabzug erbracht werden kann. Für Download-Programme kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, warum sie immer mehrwertsteuerpflichtig sind.
4. Es wird eine Vorausrechnung erstellt und per Post versandt, nach deren Begleichung per Überweisung die Ware abschickt wird.
5. Da diese Methode sehr aufwändig ist, können Rabatte aus Rabatt-Aktionen nicht gewährt werden und es beträgt der Netto-Mindestbestellwert 100 Euro (zzgl. 15 Euro Logistikpauschale plus tatsächliche Versandkosten [Nicht-Europa nur Luftpost]).
Sollte Ihnen dieses Prozedere zu kompliziert und zu langwierig sein, bestellen Sie ohne Abzug der Mehrwertsteuer (bedeutet: Sie bezahlen die deutsche Mehrwertsteuer) über diesen Shop (vergleichbar s.o. "Privatpersonen aus der EU"); dann ist auch Download möglich.
Bestellungen aus Freihandelszonen
Freihandelszonen innerhalb der EU, nicht in Deutschland: Dazu gehören u. a. San Marino, Berg Athos, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla, Jersey, Guernsey etc. Sie sind Drittlandsgebieten (s. o.) gleichgestellt.
Bitte beachten Sie:
1. Bestellungen mit Mehrwertabzug unterliegen besonderer Überprüfung, da wir im Betrugs- bzw. Falschangabefall unserem Staat gegenüber für den entgangenen Steuerbetrag haften. Wird eine zusätzliche schriftliche Überprüfung notwendig (z. B. beim Bundesamt für Finanzen, Saarlouis), kann die Auslieferung der Bestellung sich bis etwa 3 bis 6 Wochen verzögern. Wenn Ihnen das zu lange ist, sollten Sie wie "ausländische Privatpersonen" (s. o.) bestellen, falls Sie die Möglichkeit haben, sich die Mehrwertsteuer in Ihrem Land erstatten zu lassen.
2. Sie sind gemäß der Gesetze Ihres Staats (oft) verpflichtet (auch bei Download!!), eine Einfuhrsteuererklärung* durchzuführen!
3. Evtl. Zollgebühren und Einfuhrsteuern muss der Besteller selbst tragen.
Erstellt gem. Ausführungen des zuständigen Finanzamts Kassel-Hofgeismar (23 812 3015 6 - IX/1 - 020905).
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*) In vielen Ländern (z. B. auch Deutschland) ist die Einfuhr von digitaler Downloadware einfuhrsteuer- und meldefrei. Fragen Sie Ihre Behörden.